Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Berlin

Anwalt Arbeitsrecht Berlin – Unser Beratungsangebot für Arbeitnehmer

 
Unsere Mandanten sind Arbeitnehmer und Führungskräfte aus den verschiedensten Branchen, die wir umfassend in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts beraten und seit Jahren auch erfolgreich in allen Instanzen bundesweit gerichtlich vertreten.

Ein besonders ausgeprägter Schwerpunkt unserer Praxis ist die Beratung von Arbeitnehmern nach Erhalt einer Kündigung und die anschließende Durchführung von Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzprozessen.

Dass wir kompetent und ergebnisorientiert für Sie arbeiten, können Sie voraussetzen. Darüber hinaus ist uns aber auch immer bewusst, dass der Erhalt einer Kündigung für den betroffenen Arbeitnehmer in der Regel das Erleben einer Krisensituation bedeutet, in der er verlässliche und verbindliche psychologische Unterstützung braucht.

Deshalb hören wir Ihnen zu, ermitteln mit Ihnen zusammen eine Strategie und vertreten konsequent Ihre Interessen. Dies gilt natürlich auch im Umgang mit der Bundesagentur für Arbeit, Behörden, Krankenkassen und Rechtsschutzversicherungen.

Mit mehr als zehnjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts haben wir unseren Kanzleibetrieb so eingestellt, dass wir Ihnen immer einen kurzfristigen Besprechungstermin garantieren können und Ihre Anliegen zeitnah bearbeiten.

Neben der Vertretung im Kündigungsschutzprozess stehen wir Ihnen natürlich auch bei allen anderen Fragestellungen im Arbeitsrecht zur Seite, wie z. B.:

 

  • Verhandlungen von Aufhebungsverträgen zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Vermeidung von Prozessen
  • Überprüfung von Arbeitsverträgen, einschließlich der rechtswirksamen Befristung von Arbeitsverhältnissen und flexibler Arbeitszeitregelungen
  • Gehaltsabrechnung und –zahlung einschließlich der Vergütung für geleistete Überstunden
  • Scheinselbstständigenproblematik bei der Beschäftigung als freier Mitarbeiter
  • Überprüfung von flexiblen Vergütungssystemen und Zielvereinbarungen und Durchsetzung von Ansprüchen aus diesen
  • Beratung bei Betriebsübergang, u. a. nach Erhalt von Unterrichtungsschreiben nach § 613 Abs. 6 BGB
  • Prüfung von Zeugnissen, Abmahnungen, Versetzungen etc.
  • Beratung für Arbeitnehmer in besonderen Lebenssituationen, wie z. B. Arbeitsunfähigkeit, Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit

 

Sollte Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt sein, sprechen Sie uns bitte trotzdem an!

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin:
 
Bettina Diedrich
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

E-Mail: mail@ra-diedrich.de
Telefon: 030 28874882
Telefax: 030 28874889