Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin | Bettina Diedrich

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – Fachanwalt

 
Bei Problemen im Arbeitsrecht sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt – am besten an einen Fachanwalt – wenden.

Sie sollten zunächst bedenken, dass in aller Regel Unternehmen entweder dauerhaft von einem Anwalt beraten werden oder in ihrer Personalabteilung entsprechend geschulte Mitarbeiter beschäftigen. Wer als Arbeitnehmer einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzu zieht, stellt also lediglich “Waffengleichheit” her.

Weiter sollte insbesondere beim Erhalt einer Kündigung berücksichtigt werden, dass dies für die Betroffenen oftmals eine fundamentale Kränkung sowie eine krisenhafte, existenzbedrohende Situation darstellt.

In dieser Lage einen kühlen Kopf zu behalten fällt schwer. Deshalb sollten Sie definitiv keine Entscheidungen treffen, ohne zuvor die qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen zu haben.

Verlassen Sie sich nicht – ausschließlich – auf das Informationsangebot im Internet. Es sind hier zwar viele gute Informationen zum Arbeitsrecht verfügbar aber leider oft auch solche, die schlicht falsch oder einfach nur veraltet sind. Zudem fällt es einem betroffenen juristischen Laien in der Regel schwer, diese mit dem gebotenen Abstand richtig einzuordnen und dann auch zielgerichtet danach zu handeln.

Dringend zu empfehlen ist es daher, dass Sie sich für eine Rechtsberatung an einen spezialisierten Rechtsanwalt, z. B. an Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Diedrich, wenden.

Durch langjährige (seit 1999) praktische Tätigkeit als Rechtsanwältin in Berlin bestehen nicht nur die erforderlichen allgemeinen Kenntnisse zur Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen, sondern auch spezielle, die nur durch die tägliche intensive Arbeit in der Praxis erlangt werden können: z. B. bezogen auf bestimmte Branchen, einzelne Unternehmen oder Richter und die von der Gegenseite beauftragten Rechtsanwälte.

So kann eine auf Ihren Einzelfall bezogene spezielle Strategie entwickelt werden, um mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten Ihre Rechtsposition in der konkreten Situation zu verbessern.

Deshalb: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen baldigen Termin zur Rechtsberatung!

Noch ein Wort zur Spezialisierung von Rechtsanwälten: Fachanwälte für Arbeitsrecht sind nicht nur “einfach” Rechtsanwälte, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben, sondern solche, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihre besonderen Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet tatsächlich auch nachgewiesen haben. Nur ein solcher Rechtsanwalt darf sich – wie Rechtsanwältin Diedrich – Fachanwalt für Arbeitsrecht nennen!

Die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht ist daher geschützt und wird von der Rechtsanwaltskammer nur unter folgenden Voraussetzungen verliehen:

 

  • Mindestens drei Jahre Zulassung als Rechtsanwalt und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre
  • Theoretischer Rechtsanwalts-Lehrgang für angehende Fachanwälte von mindestens 120 Zeitstunden
  • Praktische Erfahrung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, nachgewiesen durch selbstständige Bearbeitung von 100 Fällen innerhalb der letzten drei Jahre der Tätigkeit als Rechtsanwalt
  • Jährlicher Besuch von Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte im Arbeitsrecht (mindestens 15 Zeitstunden pro Jahr)

 

Obige Voraussetzungen werden von der Rechtsanwaltskammer in einem langwierigen Verfahren genauestens geprüft. Ein Rechtsanwalt, der diese Nachweise nicht erbringen kann, wird nicht als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Rechtsanwälte nach ausdrücklicher vorheriger Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht führen dürfen. Werden die notwendigen jährlichen Fortbildungen nicht rechtzeitig nachgewiesen, wird übrigens die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht wieder entzogen.

Beachten Sie bitte: Rechtsanwälte benennen oftmals ihre Qualifikation in bestimmten Rechtsgebieten, sei es in denjenigen, in denen es Fachanwaltschaften gibt oder auch in anderen Spezialgebieten, selbst mit der Bezeichnung “Tätigkeitsschwerpunkt” oder “Intereressenschwerpunkt”. Dies ist zwar zulässig, die Benennung solcher Schwerpunkte setzt jedoch keine Prüfung voraus, sondern beruht auf der eigenen Einschätzung der Rechtsanwälte, es handelt sich also nicht um Fachanwälte im obigen Sinne.

Vertrauen Sie auf unsere besondere Expertise in diesem Rechtsgebiet und vereinbaren Sie einen Beratungstermin:

Bettina Diedrich
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

E-Mail: mail@ra-diedrich.de
Telefon: 030 28874882
Telefax: 030 28874889