Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Anwalt Arbeitsrecht Berlin – Unser Beratungsangebot für Arbeitgeber

 
Unsere Kanzlei berät umfassend mittelständische Unternehmen aus den verschiedensten Branchen in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts. Darüber hinaus übernehmen wir selbstverständlich auch die bundesweite Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten.

Bei unserer Beratungspraxis sind wir ausgerichtet auf die Bedürfnisse einer anspruchsvollen, mittelständischen Mandantschaft und legen besonderen Wert darauf, diese effektiv, kostenschonend und serviceorientiert zu betreuen. In der Regel ist es dazu nicht unbedingt erforderlich, dass Sie persönlich in der Kanzlei erscheinen, sondern das Mandat kann bequem telefonisch und per e-mail abgewickelt werden.

In den meisten Fällen haben kleinere Unternehmen keine Personalabteilung oder diese ist nur klein und verfügt nicht über einen eigenen Arbeitsrechtler. Wir werden deshalb vielfach als externe arbeitsrechtliche Abteilung tätig und beraten die Personalabteilung oder Geschäftsführung bei alltäglichen arbeitsrechtlichen Problemstellungen.

So stehen wir Ihnen u. a. bei folgenden Fragestellungen im Arbeitsrecht zur Seite:
 

  • Ein besonderer Schwerpunkt im Arbeitsrecht bildet naturgemäß die Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen sowie die Vertretung im Kündigungsschutzprozess. Durch eine vorausschauende Vorgehensweise können hier kostspielige Abfindungszahlungen vermieden oder verringert werden.
  • Verhandlungen von Aufhebungsverträgen zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Vermeidung von Prozessen.
  • Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen, einschließlich der rechtswirksamen Befristung von Arbeitsverhältnissen, Einführung flexibler Arbeitszeitregelungen und Beachtung der Scheinselbstständigenproblematik bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitern
  • Einführung und Überprüfung von flexiblen Vergütungssystemen und Zielvereinbarungen
  • Beratung bei Betriebsübergang, u. a. Erstellung von rechtswirksamen Unterrichtungsschreiben nach § 613 Abs. 6 BGB
  • Erstellung von Kündigungen, Zeugnissen, Abmahnungen etc.
  • Beratung zum Umgang mit Mitarbeitern im Fall von Schwerbehinderung, Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit u. ä.

 
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin:

Bettina Diedrich
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

E-Mail: mail@ra-diedrich.de
Telefon: 030 28874882
Telefax: 030 28874889