Schmiergeld
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Geschrieben von: Administrator,
Mittwoch, 13. Mai 2009
 

Kündigung wegen Annahme eines Fußballtickets


Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.01.2009 (Az. 9 Sa 572/08) entschieden, dass  die Annahme einer Eintrittskarte für ein Fußballspiel gegen das sog. Schmiergeldverbot verstößt, damit die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden und deshalb zumindest eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.

 

Das Gericht führt aus: Wer als Arbeitnehmer bei der Ausführung von vertraglichen Aufgaben Vorteile entgegen nimmt, die dazu bestimmt oder auch nur geeignet sind, ihn in seinem geschäftlichen Verhalten zugunsten Dritter zu beeinflussen, gibt regelmäßig einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ob es als Folge der Vorteilsannahme dann tatsächlich auch zu einer den Interessen des Arbeitgebers zuwiderlaufenden Handlung komme, sei hingegen unerheblich. Es reiche aus, dass der gewährte Vorteil allgemein die Gefahr begründet, der Annehmende werde nicht mehr allein die Interessen des Geschäftsherrn wahrnehmen.

 


Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.01.2009 (9 Sa 572/08).

Aktualisiert ( Dienstag, 19. Mai 2009 um 09:50 Uhr )