Arbeitsrecht: Referenzen
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Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsrecht


 
Rechtsanwältin Diedrich ist seit 1998 als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassen. Geboren 1966 in Bremerhaven hat sie zunächst an der Freien Universität Berlin studiert und war anschließend in namhaften Wirtschaftsrechts-Kanzleien in Berlin und in den USA tätig, bevor sie sich im Jahre 2000 mit eigener Anwaltskanzlei in der Linienstraße in Berlin-Mitte selbstständig gemacht hat.

Bereits seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit hat sich Rechtsanwältin Diedrich konsequent auf das Arbeitsrecht spezialisiert und seitdem mehrere hundert Fälle aus den verschiedensten Branchen bearbeitet. Insbesondere die vielen vor den Arbeitsgerichten in Berlin-Brandenburg geführten Verfahren erlauben eine gute Einschätzung der Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der lokalen Rechtsprechung.

Rechtsanwältin Diedrich ist überdies Fachanwältin für Arbeitsrecht* und neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch regelmäßig in der Erwachsenenbildung, als Dozentin für Arbeitsrecht bei der TÜV Rheinland Akademie GmbH tätig. Im Bereich des Zeugnisrechts besteht eine enge Kooperation mit arbeitszeugnis.de

Mandanten sind Arbeiter, Angestellte, Führungskräfte und Unternehmer, welche gleichermaßen engagiert und bundesweit in allen Fragestellungen des Arbeitsrechts betreut werden.

So hat Rechtsanwältin Diedrich Arbeitnehmer u. a. gegenüber folgenden Unternehmen arbeitsrechtlich beraten und vertreten („Gegnerliste“, Auswahl):

Karstadt, Kaufland, Berolina Autohaus, Dussmann, Motena, Weller-Gruppe, , Video World, Handelshof, S. Oliver, MAN Ferrostahl, Nicolas-Berggruen-Holding, Wepoba, Almirall, Teldeon, Siemens VDO, Meteor, ODIN AG, Marposs, N-TV, ZDF, Jamba!, VeriSign, F.A.Z., versch. Filmproduktionen, McDonalds, Blockhouse, Waschhaus, SAS Regent, VCH Hotels, Loock Hotels, Bundeskanzleramt, Umweltbundesamt, Bundesagentur für Arbeit, Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport, Diakonie, Deutsches Herzzentrum, Vivantes, Caritas, versch. Hauskrankenpflegedienste, BHW, Nürnberger Allgemeine Versicherungs AG, Berliner Volksbank

* Nicht jeder im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwalt oder jede Rechtsanwältin darf sich Fachanwalt oder Fachanwältin für Arbeitsrecht nennen. Diese Bezeichnung wird stattdessen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur nach strenger Prüfung folgender Voraussetzungen vergeben:

  • Mindestens drei Jahre Zulassung als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin und anwaltliche Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre
  • Theoretischer Lehrgang für angehende Fachanwälte / Fachanwältinnen von mindestens 120 Zeitstunden mit anschließender Prüfung
  • Umfangreiche praktische Erfahrungen als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, welche nachgewiesen werden durch die selbstständige Bearbeitung von 100 Fällen im Arbeitsrecht innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung
  • Zum Nachweis der entsprechenden Kenntnisse wird gegebenenfalls ein Fachgespräch mit dem zur Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zuständigen Ausschuss geführt
  • Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der oder die diese Nachweise nicht erbringen kann, wird nicht als Fachanwalt / Fachanwältin zugelassen.

 

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Rechtsanwälte nach ausdrücklicher vorheriger Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung Fachanwalt / Fachanwältin führen dürfen. Werden die notwendigen jährlichen Fortbildungen nicht rechtzeitig nachgewiesen, wird übrigens die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt / Fachanwältin  wieder entzogen.