Kündigungsgründe
Drucken E-Mail

Arbeitsrecht: Gründe für eine Kündigung

 

Sofern der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht ohne Weiteres kündigen, sondern es muss ein tragfähiger Kündigungsgrund vorliegen. Nach dem Kündigungsschutzgesetz sind dies auschließlich folgende:

Betriebsbedingte Kündigung: z. B. Auftrags- oder Umsatzrückgang führen zum Wegfall eines Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber muss eine ordentliche Sozialauswahl vornehmen und es darf keine andere Beschäftigungsmöglichkeit für den betroffenen 
Arbeitbnehmer im Unternehmen geben.

Verhaltensbedingte Kündigung: Der 
Arbeitbnehmer verstößt vorwerfbar gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag. In der Regel muss der Arbeitgeber allerdings zuvor abgemahnt haben.

Personenbedingte Kündigung:Der 
Arbeitbnehmer ist nicht (mehr) in der Lage, seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag zu erfüllen, ohne dass ihm dies vorwerfbar wäre, wie z. B. bei Krankheit oder Leistungsminderung.

Der
Arbeitbnehmer befindet sich bei Ausspruch einer Kündigung in der vorteilhaften Ausgangssituation, dass der Arbeitgeber voll dafür beweispflichtig ist, dass die jeweiligen Voraussetzungen des geltend gemachten Kündigungsgrundes vorliegen. Gesetz und Rechtsprechung machen es hier dem Arbeitgeber alles andere als leicht!