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Warum zum Fachanwalt?

 

Bei Problemen im Arbeitsrecht sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt - am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht - wenden. Als Arbeitnehmer sollten Sie beachten, dass in aller Regel Unternehmen sehr gute Anwälte beauftragen. Wessen Rechtsanwalt keine Erfahrung hat, dessen Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen, werden eher schlecht sein. Immer wieder ist zu beobachten, dass Arbeitnehmer bereits einen Rechtsanwalt haben und sich auch von diesem vertreten lassen. Doch das ist nicht unbedingt eine gute Lösung – denn nur weil der Anwalt in anderen Rechtsgebieten gute Erfolge erzielt hat, muss er noch lange kein guter Arbeitsrechtler oder Rechtsanwalt im Arbeitsrecht sein. Besser ist es daher, wenn Sie sich für eine Rechtsberatung an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Fachanwälte für Arbeitsrecht sind dabei Rechtsanwälte, die nicht nur auf Arbeitsrecht spezialisiert sind, sondern die gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihre besonderen Kenntnisse im Arbeitsrecht auch nachgewiesen haben. Der betreffende Anwalt hat dabei gezeigt, dass er ein Rechtsanwalt ist, der auf dem Gebiet Arbeitsrecht besondere zusätzliche Kenntnisse hat. Die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht wird von der Rechtsanwaltskammer nämlich nur unter folgenden Voraussetzungen verliehen:


  • Mindestens drei Jahre Zulassung als Rechtsanwalt und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre
  • Theoretischer Lehrgang für angehende Fachanwälte von mindestens 120 Zeitstunden
  • Praktische Erfahrung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, nachgewiesen durch selbstständige Bearbeitung von 100 Fällen im Arbeitsrecht innerhalb der letzten drei Jahre
  • Jährlicher Besuch von Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte im Arbeitsrecht (mindestens 10 Zeitstunden pro Jahr)

 


Zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen wird gegebenenfalls ein Fachgespräch mit dem zur Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zuständigen Ausschuss geführt


Obige Voraussetzungen werden von der Rechtsanwaltskammer in einem langwierigen Verfahren genauestens geprüft. Ein Rechtsanwalt, der diese Nachweise nicht erbringen kann, wird nicht als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Rechtsanwälte nach ausdrücklicher vorheriger Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht führen dürfen. Werden die notwendigen jährlichen Fortbildungen nicht rechtzeitig nachgewiesen, wird übrigens die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht wieder entzogen.

 

Beachten Sie bitte: Rechtsanwälte benennen oftmals ihre Qualifikation in bestimmten Rechtsgebieten, sei es in denjenigen, in denen es Fachanwaltschaften gibt oder auch in anderen Spezialgebieten, selbst mit der Bezeichnung "Tätigkeitsschwerpunkt" oder "Intereressenschwerpunkt". Dies ist zwar zulässig, die Benennung solcher Schwerpunkte setzt jedoch keine Prüfung voraus, sondern beruht auf der eigenen Einschätzung der Rechtsanwälte, es handelt sich also nicht um Fachanwälte im obigen Sinne.