Aufhebungsvertrag – Rechtsberatung

Aufhebungsvertrag Anwalt – Unsere Rechtsberatung

Aufhebungsvertrag: Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt, der hierauf spezialisiert ist? Rechtsanwältin Bettina Diedrich beschäftigt sich als Fachanwältin für Arbeitsrecht seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und lassen Sie sich kompetent rechtlich beraten.

Aufhebungsvertrag statt Kündigung?

Eine ganz typische Situation: Der Arbeitgeber bittet überraschend zum „Vier-Augen-Gespräch“. Dort wird dem unvorbereiteten Arbeitnehmer eröffnet, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei unausweichlich, aus Fürsorge für den Mitarbeiter habe man jedoch einen Aufhebungsvertrag vorbereitet und es sei für ihn besser, diesen zu unterschreiben, als die Kündigung abzuwarten, die ja sowieso in jedem Falle kommen werde.

Was spricht für den Aufhebungsvertrag?

Vorsicht! Worin soll denn eigentlich der Vorteil für den Arbeitnehmer liegen, freiwillig seinen Arbeitsplatz aufzugeben? Allenfalls dann, wenn der Arbeitgeber eine faire Abfindung anbietet und der Arbeitnehmer bereits eine Anschlussbeschäftigung hat, kann ein Aufhebungsvertrag uneingeschränkt empfohlen werden. Stattdessen gibt es erhebliche Risiken.

Risiken des Aufhebungsvertrages

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag lößt grundsätzlich eine dreimonatige Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld aus. Daher kann eine zunächst fair erscheinende Abfindung praktisch wertlos sein, wenn der Arbeitnehmer wegen seiner Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag 12 Wochen lang kein Arbeitslosengeld erhält und auch noch keinen neuen Job gefunden hat.

Wird außerdem die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, wird neben der Sperrzeit darüber hinaus von der Arbeitsagentur auch noch das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für einen weiteren, nicht unerheblichen Zeitraum angeordnet, weil Sie einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben.

In einem Arbeitszeugnis darf der Beendigungsgrund nicht gegen Ihren Willen erwähnt werden. Das von Arbeitgeberseite oft genannte Argument, der Vorteil eines Aufhebungsvertrages liege auch darin, dass in diesem Fall im Zeugnis die arbeitgeberseitige Kündigung nicht erwähnt werde, greift also nicht.

Spez.: Aufhebungsvertrag statt betriebsbedingter Kündigung

Sollen mehrere Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen (z. B. Umsatz- oder Auftragsrückgang) „freigesetzt“ werden, gehen Arbeitgeber gern den Weg des geringsten Widerstandes. Wer hier dem Druck stand hält und den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt, behält vielleicht dauerhaft seinen Arbeitsplatz oder zumindest für einige Monate und kann dann im späteren Kündigungsschutzverfahren eine wesentlich bessere Abfindung aushandeln.

Spez.: Aufhebungsvertrag statt personen- oder verhaltensbedingter Kündigung

Macht der Arbeitgeber Kündigungsgründe geltend, die angeblich in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, weiß er, dass das Gesetz und die Rechtsprechung hohe Hürden für die Wirksamkeit einer solchen Kündigung aufgestellt hat. Er will also sein Prozess- und Kostenrisiko minimieren. Bietet er sogar eine Abfindung an, weiß er, dass seine Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzprozess vermutlich nicht besonders hoch wären. Auch hier lohnt es sich oftmals für den Arbeitnehmer, die Kündigung abzuwarten und im anschließenden Kündigungsschutzprozess mit Hilfe eines Rechtsanwaltes um eine höhere Abfindung zu „pokern“. Ein gerichtlicher Abfindungsvergleich hat zudem den Vorteil, dass keine Nachteile bei dem Bezug von Arbeitslosengeld entstehen.

Wann kann ein Aufhebungsvertrag dennoch sinnvoll sein?

Trotz der oben genannten Nachteile und Risiken gibt es im Einzelfall gute Argumente, dennoch einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu schließen: Dieser hat immerhin zu verstehen gegeben, dass er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Unabhängig von der juristischen Bewertung der Sachlage ist dies eine Situation, die Arbeitnehmern in der Regel sehr zu schaffen macht. Das Arbeitsverhältnis ist nun deutlich belastet. Eine zeitnahe einvernehmliche Einigung über die Beendigung des Arbeitsvertrages kann also durchaus im Interesse des Arbeitnehmers sein. Es kommt allerdings darauf an, wie der Aufhebungsvertrag konkret ausgestaltet ist, ob zum Beispiel eine faire Abfindung gezahlt und Freistellung gewährt wird, eine Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld vermieden werden kann, etc. Hierzu sollten Sie unbedingt einen Anwalt aufsuchen, um die Situation bewerten zu lassen und die weitere Strategie abzustimmen.

Fazit: Keine Unterschrift ohne Beratung durch spez. Anwalt

Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige Rechtsberatung durch einen spezialisierten Anwalt einen Aufhebungsvertrag unterschreiben! Wer sich in dieser kritischen Situation an den richtigen Experten wendet, kann schwere Fehler vermeiden. Wir empfehlen zu diesem Thema auch einen weiteren Beitrag auf unserer Website: Tipps vom Anwalt

Was kann ein Anwalt für Sie tun?

Mit den erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen sowie dem nötigen Fingerspitzengefühl und der gehörigen Verhandlungsstärke kann es einem Anwalt ohne Weiteres gelingen, nicht nur eine wesentlich bessere Abfindung für Sie auszuhandeln, sondern auch die Verhängung einer Sperrzeit zu vermeiden sowie weitere Punkte wie z. B. Arbeitszeugnis und Freistellung für Sie möglichst vorteilhaft zu regeln. Unsere Erfahrung zeigt: Das erste Angebot des Arbeitgebers ist meist nicht das letzte. Erbitten Sie Bedenkzeit und rufen Sie uns an. Wir können Ihnen sehr zeitnah und kompetent qualifizierte Rechtsberatung anbieten.

Die konkrete Strategie

Zunächst wird die Rechtslage beurteilt und dann ihre persönliche Perspektive besprochen. Ob Sie also in erster Linie am Arbeitsverhältnis festhalten wollen oder ob es Ihnen darum geht, einen möglichst guten Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Sofern der Arbeitgeber schon einen Entwurf für einen Aufhebungsvertrag übergeben hat, wäre dieser konkret zu überprüfen und zu überarbeiten. Wenn Sie es wünschen, können wir Sie bei den weiteren Verhandlungen “verdeckt” anwaltlich, also im Hintergrund, beraten und Sie verhandeln selbst. Dies ist allerdings aus folgendem Grund oftmals nicht zu empfehlen: Übertragen Sie die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber einem Rechtsanwalt, lassen sich sehr häufig bessere Ergebnisse erzielen. Nicht selten gelingt es uns, die ursprünglich angebotene Abfindung wesentlich zu erhöhen und daneben auch noch weitere, positive Regelungen mit in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen. Die Kommunikation verläuft hier direkt und damit meist effektiver. Wir verfolgen im Übrigen einen modernen, kooperativen Ansatz, wonach (unnötige!) Konfrontationen möglichst vermieden werden. Wo dies erforderlich ist, verfolgen wir Ihr berechtigtes Interesse an einem fairen Aufhebungsvertrag natürlich mit Nachdruck. Da uns Transparenz wichtig ist, stimmen wir selbstverständlich die Strategie für unsere Anwalts-Tätigkeit zuvor mit Ihnen ab.

Was kostet die Rechtsberatung durch einen Anwalt zum Aufhebungsvertrag?

Die Kosten für eine individuelle erste Rechtsberatung zum Thema Aufhebungsvertrag betragen bei uns pauschal 60,00 EUR inkl. MwSt. für Arbeitnehmer ohne Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie eine weitere Vertretung wünschen, teilen wir ihnen gleich die Kosten hierfür mit. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, muss diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren übernehmen. Sie sollten die Deckungsschutzanfrage jedoch uns überlassen, denn wir wissen, worauf es dabei ankommt. Leider ist immer wieder festzustellen, dass die Versicherungen die Kostenübernahme für die Anwalts-Tätigkeit trotz Verpflichtung zunächst verweigern. Lassen Sie sich dadurch aber nicht abschrecken: In den meisten Angelegenheiten sind wir am Ende doch erfolgreich und können unsere Kosten direkt bei der Rechtsschutzversicherung abrechnen.

Wir helfen Ihnen gern und schnell. Rufen Sie uns an!

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung in unserer Kanzlei. Diesen können wir Ihnen in der Regel innerhalb der nächsten Werktage, manchmal sogar am gleichen Werktag, anbieten. Bei sehr dringenden Angelegenheiten wird Sie Rechtsanwältin Diedrich sofort zumindest telefonisch kurz beraten können. Einen kurzen Überblick über unsere Kanzlei finden Sie hier: Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Bettina Diedrich
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

E-Mail: mail@ra-diedrich.de
Telefon: 030 28874882
Telefax: 030 28874889